Raubfischangeln am Edersee
Raubfischangeln am Edersee

Angelscheine jetzt Online

Waldeck-Frankenberg. Ab dem 1. Dezember 2016 können Angel-Erlaubnisscheine für den Edersee und den Affolderner See online erworben werden.

„Wir hoffen dadurch auf eine weiterhin steigende Nachfrage und zufriedene Angler“, sagt Jens Deutschendorf, Vorsitzender des Zweckverbandes Naturpark Kellerwald-Edersee.

Erlaubnisscheine Edersee

Erlaubnisscheine Affolderner See

Fischbestand

Der Edersee besitzt einen sehr artenreichen Fischbestand. Durch das große Nahrungsangebot wachsen die Raubfische im Edersee besonders gut ab. Große Hechte, Barsche und Zander stellen für viele Angler eine begehrte Beute dar und werden entsprechend befischt. Jedes Jahr werden zahlreiche kapitale Fänge getätigt.


Regelmäßig werden Hechte von über 30 Pfund gefangen. Der Zanderbestand ist durch die neue schonende Art der Bewirtschaftung auf dem Vormarsch und wird sich sicherlich deutlich in den nächsten Jahren verbessern. Im Herbst des Jahres 2004 wurde ein Zander von 23 Pfund gefangen. Dies war einer der größten in Deutschland gefangenen Zander.

Weiterhin werden im Edersee immer wieder große Barsche von fünf und mehr Pfund gefangen. Gerade der neu aufgekommene Bestand an Barschen stellt ein sehr interessantes Potenzial für die Angler dar. Der Edersee besitzt daher bei den Anglern in Deutschland und dem angrenzenden Ausland einen exzellenten Ruf. Zahlreiche Hotels und Pensionen bieten speziell auf die Bedürfnisse der Angler abgestellte Angebote an.
Der Edersee ist daher immer einen Angelurlaub wert.

 

Schonzeiten, Mindestmaße und Fangmengenbegrenzung für den Edersee:

Hecht: Schonzeit vom 01.02 bis 15.04., Mindestmaß 50 cm, max. tägliche Fangmenge 1 Stück

Karpfen: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 45 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Regenbogen-, Bach- und Seeforellen: Schonzeit  vom 15.10. bis 31.03., Mindestmaß 25 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Schleie: Schonzeit vom 01.05. bis 30.06., Mindestmaß 25 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Zander: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 50 cm, max. tägliche Fangmenge 2 Stück
Aal: Schonzeit vom 01.10. bis 01.03., Mindestmaß 50 cm
Äsche: Schonzeit vom 01.03. bis 15.05, Mindestmaß 30 cm
Barbe: Schonzeit vom 01.05. bis 15.06., Mindestmaß  38 cm
Gründling: Schonzeit vom 15.04. bis 30.06
Rotfeder: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 20 cm
Aland: Schonzeit vom 01.04. bis 31.05., Mindestmaß 30 cm

 

Keiner Fangmengenbegrenzung unterliegen:

Barsch, Brachse (Brasse/Blei), Döbel (Aitel), Giebel, Güster (Blicke), Kaulbarsch, Hasel, Rapfen, Rotaugen (Plötze), Ukelei (Laube) und Wels.


Der Fang aller anderen heimischen Fischarten ist verboten! Ferner ist das Entnehmen von Krebsen, Muscheln oder Fischnährtieren untersagt. Ansonsten gilt das Hessische Fischereigesetz.

Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen oder geltenden Bestimmungen gilt die Erlaubnis als widerrufen, der Erlaubnisschein kann eingezogen werden sowie ggf. die verwendeten Angelgeräte und der Fang.

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© Carsten Müller